Einverständniserklärung der Eltern für Minderjährige
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, dürfen Schützenvereine lt. Gesetzgebung nur teilnehmen lassen, wenn die von BEIDEN Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung vorliegt. Die Erklärung ist spätestens zur ersten Teilnahme am Sport bei einem der Standaufsichten abzugeben.
Einverständniserklärung_Kinder.pdf
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